Wer setzt die Preise für die Leistungen der Schornsteinfeger fest?
Wer setzt die Preise für die Leistungen der Schornsteinfeger fest?
Der zuständige Bundesminister für Wirtschaft setzt nach Anhörung aller beteiligten Verbände
(Haus- und Grundbesitzerverein,
Siedlerbund,
Mieterbund,
Verband der Wohnungswirtschaft,
Verband der Wohnungsbaugesellschaften, Landesinnungsverband und
Gesellenverband für das Schornsteinfegerhandwerk)
die Kehr- und Überprüfungsgebühren in einer Bundesverordnung fest.