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Mitarbeiterschulungen vom 24.-26.03.2015


Anhand der Auswertungen von Seminarbeurteilungen der vergangenen Mitarbeiterschulungen stellte sich vermehrt der Wunsch heraus, bei Herstellerfirmen wieder einmal eine Schulung zu veranstalten. Gesagt getan, setzte sich unser Obermeister Andreas Feuerer mit verschiedenen Firmen in Verbindung, um  Neuerungen rund um die Anlagentechnik vorgestellt zu bekommen. Bei der  Firma Buderus fand seine Anfrage schnell eine positive Resonanz. Bei der jüngst vergangenen Fachmesse ISH in Frankfurt, die weltgrößte Leistungsschau für energieeffiziente Heizungs- und Klimatechnik und erneuerbare Energien, werden alljährlich die neuesten Anlagentechniken vorgestellt.

 

Um die Anzahl der Mitarbeiter/-innen aufzuteilen und regional zuzuordnen bot es sich an, die Schulungen auf die verschiedenen Niederlassungen  zu verteilen. Kreisweise wurden dann die Kolleginnen und Kollegen, in die Niederlassungen Villingen Schwenningen nach Deißlingen, sowie nach Tettnang und Neu- Ulm eingeladen.

 

Für die sehr interessanten und praxisorientierten Demonstrationen an den Anlagen und Regelungen, sowie für die hervorragende Verpflegung möchten wir uns bei der Firma Buderus noch einmal herzlich bedanken.

 

Parallel unterrichtete Berufsbildungswart Albert Mayer verschiedene Themen. Das EWärmeG Baden Württemberg ist ein wichtiges Instrument, um erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung in ältere Gebäude zu bringen und die Energieeffizienz zu erhöhen. Das bestehende Gesetz wird fortentwickelt und an die wachsenden Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende angepasst. Zur Erfüllung, und die damit verbundenen Änderungen die beim Austausch oder Ersteinbau einer  Heizungsanlage angestoßen werden, gibt es auch eine Reihe von Ersatz-maßnahmen.

 

Durch die vielfachen täglichen Kundenkontakte werden eben auch unsere Mitarbeiter häufig über Änderungen, die in unseren Bereich fallen gefragt, und sollten deshalb fachkundige Auskunft erteilen können. So auch über die seit dem 01.01.2015 in Kraft getretene Stufe 2 der Bundesimmissionsschutzverordnung.

 

Die Novellierung der Landesbauordnung zum 01. März 2015 stellt auch an unser Handwerk neue Herausforderungen z.B. im Bereich der Abnahme von Verbrennungsmotoren. Diese Anlagentechnik hält immer mehr Einzug in die Gebäudeenergieversorgung. Insbesondere Blockheizkraftwerke in Gebäuden, ortsfeste Verbrennungsmotoren bis hin zu Notstromaggregaten, oder  Sorptionswärmepumpen mit feuerbeheizten Austreibern, werden in Neubauten häufig eingebaut. Die in der Kehr - und Überprüfungsordnung festgeschriebene Abgaswegekontrolle an diesen Anlagen, deren Ablauf im ZIV Arbeitsblatt 105 beschrieben wird, war vom Aufstellraum und Luftversorgung bis zur Abgasabführung, ein interessantes Thema in diesem Bereich.

 

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Albert Mayer

BBW

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